Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Stand: 26. Juni 2023

§1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht anders vereinbar ist, für die vertragliche Beziehung zwischen Janina Wassong nachfolgend „pferdeosteopathie.koeln - Janina Wassong“ genannt und dem Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Bevollmächtigten oder Verfügungsberechtigten über das Tier, im Folgenden als „Tierhalter“ bezeichnet. Es wird ein, im Sinne des §§ 611 ff BGB und 612 Abs. 1 BGB, Behandlungsvertrag geschlossen, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 

§2 Zustandekommen eines Vertrages

Der Behandlungsvertrag kommt zustanden, wenn der Tierhalter das Angebot von pferdeosteopathie.koeln - Janina Wassong, bezüglich therapeutischer Betreuung annimmt und sich an pferdeosteopathie.koeln - Janina Wassong zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie, wendet. Auf Basis dieses Behandlungsvertrages zwischen pferdeosteopathie.koeln - Janina Wassong und dem Tierhalter basieren sämtliche Untersuchungen und Behandlungen. Bei einer mündlichen, schriftlichen (E-Mail) oder telefonischen Zustimmung bzw. Vereinbarung gilt der Behandlungsvertrag als erteilt. Mit Zustandekommen des Behandlungsvertrages treten diese AGB´s in Kraft.
pferdeosteopathie.koeln - Janina Wassong behält sich vor, einen Behandlungsvertrag auch ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere dann, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann. Insbesondere dann, wenn der Tierhalter seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt, Behandlungsanweisungen ablehnt, die Therapie durch mangelnde Mitarbeit, z.B. erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt werden und Therapiemaßnahmen vereitelt werden etc.. pferdeosteopathie.koeln - Janina Wassong kann den Behandlungsvertrag auch und insbesondere dann ablehnen, wenn aufgrund der Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen eine Behandlung nicht erfolgen darf. Für diesen Fall bleibt der Honoraranspruch von pferdeosteopathie.koeln - Janina Wassong für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung erhalten. 

§3 Entgelt und Zahlungsort

Der Tierhalter verpflichtet sich zur Entrichtung des Entgelts für die Therapieleistungen. Das Entgelt für die Leistungen von pferdeosteopathie.koeln - Janina Wassong richtet sich nach dem kommunizierten Preis. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich nach jeder einzelnen Behandlung in bar zu entrichten. Der Tierhalter erhält hierfür eine entsprechende Quittung. Soweit dies abweichend vereinbart wird, stellt pferdeosteopathie.koeln - Janina Wassong nach Beendigung einer Behandlungsreihe eine Schlussrechnung. Diese ist in bar oder per Überweisung sofort nach Rechnungsstellung zu zahlen. Bei Therapieabbruch bleibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistungen erhalten. Die Nachberechnung von Leistungen, die in der Schlussrechnung nicht enthalten sind und die Korrektur von Fehlern bleiben vorbehalten. 

§4 Rücktritt und Kündigung

Vor Beginn der Therapie kann der Pferdehalter jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts durch den Tierhalter bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen dem Tierbesitzer keine Kosten. Bei Unterschreitung von 48 Stunden vor Termin, kann pferdeosteopathie.koeln - Janina Wassong die Behandlung i.H.v. 30% trotz nicht erbrachter Leistung abrechnen. Bei Unterschreitung von 24 Stunden vor Termin, kann pferdeosteopathie.koeln - Janina Wassong die Behandlung in voller Höhe trotz nicht erbrachter Leistung abrechnen. Der Tierhalter kann jederzeit das Vertragsverhältnis nach bereits begonnener Therapie kündigen. pferdeosteopathie.koeln - Janina Wassong kann dann jedoch die bis dahin erbrachten Dienstleistungen pauschal i.H.v. 75% in Rechnung stellen. 

§5 Aufzeichnung und Daten

Therapiedokumentationen, einschließlich Bilder, welche durch pferdeosteopathie.koeln - Janina Wassong für die Dokumentation des Therapieverlaufs bzw. des Therapieerfolgs gefertigt werden und Palpationsergebnisse sowie Krankenakten sind Eigentum von pferdeosteopathie.koeln - Janina Wassong. Der Tierhalter hat keinen Anspruch auf Herausgabe dieser Unterlagen, Einblick wird jedoch auf Antrag gewährt. Das Recht des Tierhalters auf Aushändigung von Kopien auf eigene Kosten bleibt davon unberührt. Die Verarbeitung und Weitergabe von Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Regelungen der DSGVO und einer etwa bestehenden Schweigepflicht. pferdeosteopathie.koeln - Janina Wassong verweist hierzu ausdrücklich auf die gesondert ausgehändigte Datenschutzerklärung. 

§6 Informationspflichten

Der Tierhalter ist verpflichtet, Krankheiten, Verletzungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie veterinärmedizinische Untersuchungsergebnisse spätestens bei Beginn der Therapie bekannt zu geben. Dies ist die Basis für eine erfolgreiche Therapie und um Gegenindikationen identifizieren zu können. Hinsichtlich der Folgen einer Nichtbeachtung der Informationspflicht wird auf §8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen. 

§7 Behandlung des Tieres in Abwesenheit des Besitzers

Ist ein Tierhalter bei einem Termin nicht anwesend und gibt sein Einverständnis zur Behandlung seines Tieres/seiner Tiere durch pferdeosteopathie.koeln - Janina Wassong in seiner Abwesenheit, übernimmt pferdeosteopathie.koeln - Janina Wassong keinerlei Haftung für die vom Tier verursachten Schäden in seinem Beisein.  

§8 Haftungsbeschränkungen

Ansprüche aus unwissentlichen und versehentlichen Fehlinformationen sind, soweit nach BGB zulässig, ausgeschlossen. Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die an Personen und jeglicher Ausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden bzw. wurden, unmittelbar und in voller Höhe. pferdeosteopathie.koeln - Janina Wassong haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für Schäden, die nicht auf die therapeutische Behandlung zurückzuführen sind, übernimmt pferdeosteopathie.koeln - Janina Wassong keine Haftung. Für grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz und Verlust durch Dritte übernimmt pferdeosteopathie.koeln - Janina Wassong ebenfalls keine Haftung. Etwaige Haftungsansprüche müssen spätestens bei Beendigung der Therapie vom Tierhalter pferdeosteopathie.koeln - Janina Wassong gemeldet werden. Tierärzte, Schmiede, Therapeuten, Ausbilder, Sattler und Bereiter handeln auf eigene Gefahr, auch im Falle dessen, dass diese mit pferdeosteopathie.koeln - Janina Wassong zusammenarbeiten oder/und beauftragt wurden. Wird vom Tierhalter entgegen dem therapeutischen Rat die vorzeitige Beendigung der Therapie gewünscht, haftet pferdeosteopathie.koeln - Janina Wassong für die entstandenen Folgen nicht. Tritt ein Schaden aufgrund der Nichtbeachtung der dem Tierhalter gem. § 6 obliegenden Informationspflichten ein, haftet pferdeosteopathie.koeln - Janina Wassong hierfür nicht. pferdeosteopathie.koeln - Janina Wassong garantiert keinen Heilungserfolg. 

§9 Datenschutz nach DSGVO

Daten des Patientenbesitzers sowie des Patienten werden aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert. Damit verzichtet der Tierhalter auf besondere Benachrichtigung lt. Bundesdatenschutz. Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Patientenakten unterliegt der Schweigepflicht. Der Therapeut kann nur mit schriftlicher Erlaubnis durch den Patientenbesitzer davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, da die Auskunft im Interesse des Tierhalters ist und anzunehmen ist, dass es im Sinne der Genesung seines Pferdes zustimmen wird. Der Tierhalter hat das Recht, einen honorarpflichtigen Auszug aus seiner Patientendatei zu verlangen. Ist der Therapeut aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Auskunft zu geben (z.B. bei meldepflichtigen Erkrankungen oder auf behördliche Anweisung bzw. gerichtliche Anordnung) entfällt mit sofortiger Wirkung die Schweigepflicht. 

§10 Veröffentlichung von Foto-/und Videomaterial

Hiermit gibt der Tierhalter pferdeosteopathie.koeln - Janina Wassong sein Einverständnis, dass Fotos und Videos von Ihrem Pferd zu Werbezwecken auf dieser Internetseite, auf Facebook, Instagram und WhatsApp veröffentlicht werden dürfen. Dies geschieht ohne Namensnennung und nur für eigene Zwecke. 

§11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden oder sollten die AGB unvollständig sein, so werden die AGB in ihrem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. 

 
 
 
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